Anästhesie in der Zahnheilkunde
Zahnbehandlung in Vollnarkose
Für Zahnärzte bieten wir die Möglichkeit einer Zahnbehandlung ihrer Patientinnen und Patienten in Vollnarkose an. Diese Option wird insbesondere dann genutzt, wenn eine Behandlung ohne Narkose nicht möglich ist oder der behandelnde Zahnarzt die Notwendigkeit dafür sieht.
Vollnarkose bei Kindern bis 12 Jahren
Bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren ist eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, sofern die Behandlung ohne Narkose nicht durchgeführt werden kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Kind mit der zahnärztlichen Behandlung nicht kooperieren kann.
Behandlung bei älteren Kindern und Erwachsenen
Für Kinder über 12 Jahren sowie für Erwachsene ist eine Vollnarkose nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn ein fachärztliches Attest vorliegt, das eine Erkrankung oder Behinderung bestätigt, die die Kooperationsfähigkeit einschränkt. Eine Bescheinigung vom Hausarzt reicht in diesem Fall nicht aus.
Vollnarkose auf Wunsch
Für besonders umfangreiche zahnärztliche Eingriffe, wie etwa bei sehr langen Versorgungen mit Implantaten oder Knochenaufbau, bieten wir auch eine Vollnarkose »auf Wunsch« an. Diese wird als private Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Wir beraten Sie selbstverständlich im Vorfeld ausführlich über die möglichen Kosten und erstellen Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Maskenanästhesie bei Milchzähnen
Wenn bei Kindern nur einzelne Milchzähne gezogen werden müssen, ist in vielen Fällen eine Maskenanästhesie ausreichend. In diesem Verfahren begleiten Sie Ihr Kind in den Behandlungsraum und wir halten gemeinsam mit Ihnen eine Maske vor Mund und Nase. Aus dieser Maske strömt das Narkosegas, und Ihr Kind fällt schnell in einen tiefen Schlaf, ohne dass vorher ein beruhigender Saft verabreicht werden muss. Sobald Ihr Kind eingeschlafen ist, kann der Zahn lokal betäubt und schmerzfrei entfernt werden.